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   VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439   

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VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439 (https://dejure.org/2023,20342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439 (https://dejure.org/2023,20342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2023 - 24 ZB 22.2439 (https://dejure.org/2023,20342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; BayBhV § 28
    Anforderungen an eine Aufklärungsrüge

  • rewis.io

    Beihilferecht, geschlechtsumwandelnde Operation, Fallpauschale, Aufklärungsrüge, Anforderungen an die Darlegung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten ein Aufklärungsmangel nur dann angenommen werden kann, wenn das Gericht einem förmlich in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag nicht nachgegangen ist oder dargelegt wird, dass sich dem Gericht die bezeichnete Beweiserhebung geradezu hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die Rüge einer Verletzung dieser gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substantiierte Darlegung i.S.v. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - juris Rn. 13; B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 m.w.N; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 75).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Die Rüge eines Verfahrensmangels ist kein Mittel, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten im vorangegangenen Instanzenzug zu kompensieren (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Werden die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einem Verfahrensfehler (hier: Verletzung der Aufklärungspflicht) des Verwaltungsgerichts hergeleitet, so wird der Zulassungsgrund nur dann ausreichend dargelegt, wenn dem Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge genügt wird (VGH BW, B.v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Das Verwaltungsgericht hat mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden (§ 101 Abs. 2 VwGO) und der Kläger hat nach seiner Einverständniserklärung schriftsätzlich keinen Beweisantrag mehr gestellt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 30.5.1989 - 1 C 57.87 - BVerwGE 82, 117 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 24 ZB 22.2439
    Die Rüge einer Verletzung dieser gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substantiierte Darlegung i.S.v. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - juris Rn. 13; B.v. 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 m.w.N; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 75).
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